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Arten von Gutachten: Eine Übersicht
Privatgutachten
Das Privatgutachten dient der streng objektiven und unpartaiischen Klärung von Sachverhalten sowie der Sicherung von Beweisen. Im Falle eines Mangels oder eines Schadens zeigt das Privatgutachten Sachverhalte auf, die Schlüsse bezüglich der Verantwortlichkeit ermöglichen. Der Sachverständige wird sich jedoch zur Schuldfrage nicht äußern, da dies in den Bereich der Rechtsberatung fallen würde.
Nach Vorliegen des Gutachtens wird sich der Auftraggeber überlegen, welche weiteren Schritte er einleiten will. Oft führen Privatgutachten zu einem für beide Seiten befriedigenden und kostengünstigen Vergleich und zum sofortigen Einlenken des „Schuldigen”, ohne dass es überhaupt zum Rechtsstreit kommt.
Schiedsgutachten
Schiedsgutachten dienen der außergerichtlichen Beilegung einer Streitfrage. Die Parteien einigen sich gemeinsam auf einen Gutachter, der die Streitsache aus seiner Sicht neutral und fachlich kompetent beurteilt. Bereits bei der Beauftragung des Schiedsgutachtens gilt für beide Parteien, dass sie das Urteil des Gutachters akzeptieren werden.
Der Schiedsgutachter übernimmt die Funktion eines Schiedsgerichtes. Schiedsgutachten sind eine Kombination aus Streitgutachten und Schiedsspruch. Entscheidungen des Schiedsgutachters sind rechtskräftig wie die eines Schiedsgerichtes. Voraussetzung dafür ist selbstverständlich, dass alle Beteiligten das Schiedsgutachten wünschen und gemeinsam in Auftrag geben.
Gerichtsgutachten
Ein Streitgutachten wird notwendig, wenn eine strittige Frage vor Gericht geklärt werden muss. Die Gerichte sind gehalten vorrangig öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige zu beauftragen. Ein entsprechendes Gutachten behandelt dann grundsätzlich nur die Beweisfragen des Gerichtes aus fachlicher Sicht. Der Sachverständige trifft niemals rechtliche Entscheidungen! Im Idealfall kommt es durch das Gutachten zu einem außergerichtlichen Vergleich.
Wertgutachten
Wertgutachten ermitteln den Wert einer Sache auf Basis fachlicher Feststellungen und ggf. Marktgegebenheiten. Sie dienen unter anderem der finanziellen Regulierung von Schäden durch Versicherer, sie können aber auch Grundlage einer Kaufpreisermittlung für eine Immobilie sein.