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Qualifikation – ständig auf dem Prüfstand
Öffentlich bestellt werden nur Fachleute mit herausragender Qualifikation. Um das Gütesiegel der öffentlichen Bestellung zu erhalten, müssen sie sich einem aufwändigen Prüfverfahren unterziehen. Danach steht ihre Arbeit unter ständiger Aufsicht der vom Staat beauftragten Bestellungskörperschaft. In Deutschland sind dies vor allem die Architektenkammern, Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern, Ingenieurkammern und Landwirtschaftskammern.
Begehrtes Qualitätssiegel
Das bedeutet auch, dass bereits öffentlich bestellte Sachverständige diesen Status wieder verlieren können, falls ihre Qualifikation nicht mehr den aktuellen Anforderungen genügt. Darüber hinaus werden öffentlich bestellte Sachverständige auch geprüft, ob sie vertrauenswürdig und persönlich integer sind. Nur dann dürfen sie das begehrte Qualitätssiegel führen.